Festsetzung & Verfahren
Liegt ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang vor, stellt sich im nächsten Schritt die Frage, wie das weitere Verfahren bis zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer und darüber hinaus abläuft. Selbst wenn wegen einer Steuerbefreiung überhaupt keine Grunderwerbsteuer anfällt, bestehen regelmäßig trotzdem Anzeigepflichten und in fast allen Fällen wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.
Ablauf beim Grundstückskaufvertrag
Häufigster Fall der Grunderwerbsteuer auslöst ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages. Nachdem der Kaufvertrag beurkundet wurde, ist der Notar verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt innerhalb von zwei Wochen den Erwerbsvorgang anzuzeigen und eine Abschrift der Urkunde beizufügen (sog. Veräußerungsanzeige). Häufig geschieht dies innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Beurkundung, da der Notar den Beteiligten vorher keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Urkunde erteilen darf. Damit erlangt das Finanzamt Kenntnis vom Erwerbsvorgang. Sobald die Grunderwerbsteuer entstanden ist, wird das Finanzamt den Erwerber per Bescheid zur Zahlung der Grunderwerbsteuer auffordern. Regelmäßig lässt sich vorher die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnen, sodass bei der Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids keine Überraschungen auftreten sollten. Sobald die Grunderwerbsteuer entrichtet wurde erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung benötigt wird. Bestehen Einwände gegen die Höhe der Grunderwerbsteuer ist innerhalb eines Monats Einspruch einzulegen und ggf. einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen.
Steuerentstehung und Fälligkeit
Erst wenn die Grunderwerbsteuer entstanden ist darf das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid erlassen und zur Zahlung auffordern. Bei Immobilienkaufverträgen hängt der Zeitpunkt davon ab, ob der Vertrag unter aufschiebenden Bedingungen oder unter Genehmigungsvorbehalt steht. Sobald der Bescheid erlassen wurde, ist die Grunderwerbsteuer fast immer einen Monat nach der Bekanntgabe zu zahlen. Wann die Grunderwerbsteuer genau entsteht, was bei der Fälligkeit zu beachten ist und welche Rechtsfolgen eine verspätete Zahlung hat, ist in dem Artikel zur Steuerentstehung und Fälligkeit im Detail erläutert.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf das Grundbuchamt nur in Ausnahmefällen den Erwerber eines Grundstücks als Eigentümer eintragen. Unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt die Bescheinigung erteilt, wie sie aussieht, welche Rolle der Notar dabei spielt und was bei Problemen in der Vertragsabwicklung zu berücksichtigen ist, wird in dem Artikel zur Unbedenklichkeitsbescheinigung ausführlich beschrieben.
Steuerschuldner
Typischerweise erlässt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid gegenüber dem Käufer, der sich im Notarvertrag in den allermeisten Fällen auch zur Übernahme der Grunderwerbsteuer verpflichtet hat. Sobald das Finanzamt einen Bescheid gegenüber dem Verkäufer erlässt (z.B. weil der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht zahlt), wird diesen häufig erst klar, dass alle Vertragsbeteiligten des Erwerbsvorgangs Steuerschuldner sind. Welche Konsequenzen die gesamtschuldnerische Haftung hat, welche Handlungsmöglichkeiten es bei vertragswidrigen Verhalten gibt und wie man reagieren kann, erläutert der Artikel zur Steuerschuldnerschaft bei der Grunderwerbsteuer.
Fazit
Für eine zügige Vertragsabwicklung und eine schnelle Eintragung als Eigentümer ist es gut zu wissen, auf was dabei bei der Grunderwerbsteuer zu achten ist. Kommt es dabei zu Problemen bei der Vertragsabwicklung, ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen und Handlungsmöglichkeiten zu kennen. Glücklicherweise klappen die meisten Erwerbe reibungslos. Bei schwierigen Fällen empfiehlt es sich rechtzeitig einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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